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Channel: Kommentare zu: [Koalitionsvertrag] Die verkehrspolitischen Vorhaben der Großen Koalition 2013-2017
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Von: Gunhild Preuß-Bayer

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LÄRMSCHUTZ: AUF STRAßEN FFEHLANZEIGE
Bei Lärmschutz wird auf Bahn und Fluglärm eingegangen, nicht jedoch auf den Straßenverkehr. Forderungen wie Tempo 30 innerorts werden vor Ort oft gestellt, In München z.B. ist fast ein Viertel der Bewohner Straßenlärm von mindestens 65/55 dB(A) tag/nacht ausgesetzt – ein Wert, der von der WHO als Interimsziel vorgeschlagen wird. Im Lärmaktionsplan hat die Stadtratsmehrheit selbst eine versuchsweise T30-Anordnung ersatzlos gestrichen. Hier sind nicht nur Bund, sondern auch Länder, Regierungsbezirke und Kommunen zuständig.
Lärmgrenzwerte von Pkw werden auf Europäischer Ebene geregelt, ambitioniertere Grenzwerte aber auch von Deutschland verhindert. Eine automobilindustriehörige Bundesregierung hat uns schlechtmöglichste Regeln eingebrockt, über Jahrzehnte werden wir hier gesundheitsschädigenden Lärm haben. Hoffnung könnten nur die Vorgaben zur Luftreinhaltung bieten, die ähnliche Maßnahmen erfordern.


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